Hecken schneiden im Sommer: Was zwischen März und September verboten ist

Wer Grünanlagen an einem Mehrfamilienhaus betreut, steht im Sommer regelmäßig vor derselben Frage: Darf die Hecke jetzt überhaupt noch geschnitten werden? Die Antwort steckt im Bundesnaturschutzgesetz — und sie ist differenzierter als das oft zitierte pauschale „Heckenschnitt-Verbot von März bis September". Ein schonender Pflegeschnitt bleibt nämlich die ganze Saison über erlaubt; verboten ist nur der radikale Rückschnitt.
Was das Gesetz konkret verbietet
Maßgeblich ist § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz. Danach ist es in der Zeit vom 1. März bis 30. September verboten, „Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen". Gemeint ist der starke Eingriff, nicht jeder Scherenschnitt:
- Verboten sind radikaler Rückschnitt, Roden, Entfernen und das „Auf-den-Stock-setzen" (bodennaher Komplettschnitt).
- Erlaubt bleiben „schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen" — also das Zurücknehmen des diesjährigen Neuaustriebs und das Inform-Halten der Hecke.
Hintergrund ist der Vogelschutz: Zwischen März und September brüten Vögel in Hecken und Gebüschen. Der Gesetzgeber schützt damit deren Brut- und Lebensstätten in der entscheidenden Saison.
Der häufigste Irrtum: einzelne Bäume im Garten
Viele übertragen das Schnittverbot pauschal auf alles, was grün ist. Das Gesetz unterscheidet aber:
- Hecken, lebende Zäune und Gebüsche sind unabhängig vom Standort erfasst — auch im privaten Garten und an der Wohnanlage.
- Einzelne Bäume auf gärtnerisch genutzten Grundflächen, also dem normalen Hausgarten, fallen nicht unter das saisonale Schnittverbot des § 39. Obst- und Zierbäume im Garten dürfen grundsätzlich auch im Sommer geschnitten werden.
Das heißt aber nicht „freie Bahn":
Verkehrssicherung: Wenn die Hecke in den Gehweg wächst
Überhängende Äste und ausladende Hecken über Geh- und Radwegen sind ein Dauerthema der Verkehrssicherungspflicht. Hier scheinen zwei Pflichten zu kollidieren — Freihalten des Wegs einerseits, Schonzeit andererseits. Praktisch lässt sich das auflösen: Der zur Verkehrssicherung nötige Rückschnitt ist regelmäßig als schonender Pflegeschnitt einzuordnen und bleibt damit auch im Sommer zulässig. Wer Geh- und Radwege freihalten muss, darf das tun — wieder mit Rücksicht auf besetzte Nester. Größere, gestalterische Eingriffe plant man dagegen besser auf den Herbst.
Was bei einem Verstoß droht
Ein Verstoß gegen das Schnittverbot ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 69 BNatSchG:
- Bußgelder von bis zu 10.000 Euro für Verstöße gegen § 39.
- Wird dabei die Brutstätte einer besonders geschützten Art zerstört (§ 44), drohen Bußgelder bis zu 50.000 Euro.
- Zuständig ist die untere Naturschutzbehörde — für Deggendorf das Landratsamt.
Für die Ahndung genügt Fahrlässigkeit; Vorsatz ist nicht nötig. In der Praxis kommen Verfahren oft durch Hinweise aus der Nachbarschaft ins Rollen — gerade in dicht bebauten Wohnlagen.
Wann sich ein Pflegedienst rechnet
Die Grenze zwischen erlaubtem Pflege- und verbotenem Radikalschnitt ist im Einzelfall nicht immer offensichtlich, und der Artenschutz verlangt einen Blick in die Hecke, bevor die Schere ansetzt. Wer mehrere Objekte betreut oder eine Anlage aus der Ferne verwaltet, gibt das deshalb meist ab:
- Saisonplanung — Pflegeschnitt im Sommer, radikaler Rückschnitt zwischen Oktober und Februar. Ein Dienstleister kennt die Grenze und legt die Einsätze entsprechend.
- Nestkontrolle vor dem Schnitt gehört zur fachgerechten Pflege und vermeidet teure Verstöße gegen § 44.
- Verkehrssicherung dokumentiert — überhängende Äste über Wegen werden regelmäßig kontrolliert und im Rahmen des Zulässigen freigeschnitten.
- Entsorgung des Schnittguts inklusive, ohne eigene Fahrten zum Wertstoffhof.
Die laufende Gartenpflege ist übrigens nach § 2 Nr. 10 BetrKV grundsätzlich als Betriebskosten umlagefähig — die einmalige Neuanlage oder das Fällen von Bäumen dagegen nicht.
Wir übernehmen die Grünanlagen- und Heckenpflege für Wohnanlagen in Deggendorf und Umgebung — mit saisongerechtem Schnitt, Rücksicht auf die Schonzeit und dokumentierten Einsätzen. Wenn Sie für Ihr Objekt einen festen Pflegeturnus brauchen, schauen wir uns die Flächen an und nennen einen Preis pro Saison.
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